Aufgrund der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren sind diese nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 des 5. Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
Die radiologische Gemeinschaftspraxis hat sich für das Qualitätsmanagement-System der Firma „Starke Management Systeme“ entschieden und wendet dieses an.
Damit hatten wir die Grundvoraussetzungen für die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2000 und den Managementanforderungen zum Arbeitsschutz der BGW (MAAS-BGW) geschaffen.





