Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin folgende Unterlagen mit:

  • Überweisungsschein (nur gesetzlich Krankenversicherte)
  • Krankenkassenkarte (nur gesetzlich Krankenversicherte, bei privat Versicherten soweit vorhanden)
  • Unterlagen (Befunde und Bilder) von Untersuchungen des gleichen Organs, die eventuell in einer anderen Praxis oder einem Krankenhaus durchgeführt wurden.
  • Wenn möglich ausgedruckten und ausgefüllten Aufklärungsbogen und unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Downloadlinks siehe unten).
  • Sie müssen volljährig sein oder von einem Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreter begleitet werden.
  • Da wir Sie über eventuelle Risiken der Untersuchung aufklären müssen, ist es wichtig, daß Sie uns verstehen. Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, bringen Sie diesen bitte zum Untersuchungstermin mit.
  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin, damit wir für Sie und andere Patienten einen reibungslosen Untersuchungsablauf gewährleisten können.

Einen telefonisch oder online vereinbarten Termin können Sie bis 24 Stunden vor Untersuchungsbeginn unter

0721-952100   oder   info@irad-ka.de  stornieren. 

Wird ein vereinbarter Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, berechnen wir eine Ausfallpauschale in Höhe von 60€!

Kernspintomographie (MRT)

Wenn bei Ihnen eine Kernspintomographie (MRT) durchgeführt werden soll, dürfen Sie keine magnetisierbaren Metalle am oder im Körper haben. Patienten mit Herzschrittmachern, Insulinpumpen, implantierenden Defibrillatoren oder alten Schussverletzungen dürfen unter keinen Umständen in das Magnetfeld eines MRT.

Wenn Sie Träger einer künstlichen Herzklappe, eines Gefäßsstents, einer Gelenkprothese, eines Innenohr- oder Cochleaimplantats oder anderer metallhaltiger Implantate sind, benötigen wir die Bestätigung des Herstellers Ihres Implantats, daß eine Kernspintomographie gefahrlos durchgeführt werden kann. Diese Bestätigung erhalten Sie vom Arzt oder der Klinik die die Implantation/Operation durchgeführt hat.

Metallhaltige Zahnimplantate bedürfen keiner Bestätigung des Herstellers. Diese können gefahrlos in das Magnetfeld gebracht werden.

Zur sicheren Durchführung von MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel wird ein aktueller (nicht älter als 6 Monate) Serumkreatininwert benötigt. Diesen erfahren Sie bei Ihrem behandelnden/überweisenden Arzt. Gegebenenfalls wird der Wert durch diesen vor der Untersuchung bestimmt.

Bitte drucken Sie nach Möglichkeit den Aufklärungsbogen Kernspintomographie (MRT) aus, füllen diesen bereits zu Hause aus und bringen ihn zum vereinbarten Termin mit.

Aufklärungsbogen Kernspintomographie (MRT)

Computertomographie (CT)

Die Computertomographie (CT) beruht auf Röntgentechnik. Bei minderjährigen Patienten oder Patienten mit gesetzlicher Betreuung ist es zwingend notwenig, daß ein Erziehungsberechtigter oder der gesetzliche Betreuer der Untersuchung schriftlich, durch Unterschrift, zustimmt.

Bei Untersuchungen des Bauchraumes und/oder des Beckens kann es notwendig sein, daß Sie vor der Untersuchung ein verdünntes Kontrastmittel trinken müssen. Dies nimmt in der Regel 45-60 Minuten Zeit in Anspruch. In diesem Fall kann sich die Zeit der Anwesenheit in unseren Praxisräumlichkeiten also verlängern. Bei der Vereinbarung Ihres Termine werden Sie von unseren Mitarbeiterinnen gegebenenfalls auf diesen Umstand hingewiesen.

Für bestimmte CT-Untersuchungen ist die Verabreichung eines intravenösen Kontrastmittels unabdingbar. Um Sie keiner erhöhten Gefahr auszusetzen, benötigen wir vor Beginn der Untersuchung folgende aktuelle (nicht älter als 6 Monate) Blutwerte:

Serumkreatinin (Nierenwert)

Basaler Wert des thyroidea stimulierenden Hormons (TSH / Schilddrüsenwert)

Die Gabe eines intravenösen Kontrastmittels ist am häufigsten bei Untersuchungen des Bauchraumes und der Lungen notwendig. Bei Untersuchungen von Blutgefäßen (Angiographien) ist sie immer notwendig.

Bitte drucken Sie nach Möglichkeit den Aufklärungsbogen Computertomographie (CT) aus, füllen diesen bereits zu Hause aus und bringen ihn zum vereinbarten Termin mit.

Aufklärungsbogen Computertomographie (CT)

Röntgen / Mammographie / Ultraschall / Nuklearmedizin / Bestrahlung

Bei minderjährigen Patienten oder Patienten mit gesetzlicher Betreuung ist es zwingend notwenig, daß ein Erziehungsberechtigter oder der gesetzliche Betreuer der Untersuchung schriftlich, durch Unterschrift, zustimmt. Hiervon ausgenommen ist der Ultraschall (Sonographie).

Auszufüllende Aufklärungsbögen erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen vor Ort. Bitte drucken Sie nach Möglichkeit das Formular zum Einverständnis der Datenweitergabe bereits zu Hause aus und bringen Sie es ausgefüllt und unterschrieben mit.