Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus / SARS CoV 2 in unseren Praxen:
Wir stehen Ihnen in vollem Umfang und zu den üblichen Praxisöffnungszeiten zur Verfügung.
Bitte halten Sie auch in unseren Praxisräumlichkeiten Abstand zu Ihren Mitmenschen.
Die Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg schreibt das Tragen einer FFP2-Maske oder eines vergleichbaren Mund-Nasenschutzes in Arztpraxen vor. Das Betreten unserer Praxisräumlichkeiten mit Stoffmasken oder Faceshield ist daher nicht gestattet.
Bitte desinfizieren Sie sich nach Betreten der Praxis die Hände (Spender steht bereit).
Wir bemühen uns nach Kräften, die Dauer Ihres Aufenthaltes in unseren Praxen so kurz wie möglich zu gestalten.
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