Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus / SARS CoV 2 in unseren Praxen:
Ab dem 1. Oktober 2022 gilt durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes bundesweit die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) in Arztpraxen. Das Tragen medizinischer Masken ist laut Gesetz nicht mehr ausreichend. Die Pflicht betrifft sowohl Patienten als auch Besucher der Praxen.